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Die Bayerische Staatskanzlei hat das Ziel, das Landesportal der Bayerischen Staatsregierung unter www.bayern.de barrierefrei zugänglich zu machen im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiV).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.bayern.de.
In Leichter Sprache: Erklärung zur Barrierefreiheit
In Deutscher Gebärdensprache: Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 06.01.2020
Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft aktualisiert am: 07.03.2024
Als Methodik der Prüfung wurde angewandt: BITV-Selbsttest
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0, die auf der Grundlage von § 12d Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) erlassen wurde.
Die Barrierefreiheit des Landesportals der Bayerischen Staatsregierung unter www.bayern.de wurde in einem BITV-Selbsttest der BIK durch einen externen Dienstleister auf Grundlage der BITV 2.0 sowie der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiV) geprüft unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.
Das Landesportal der Bayerischen Staatsregierung unter www.bayern.de ist teilweise vereinbar mit der BayDiV. Im Rahmen des BITV-Selbsttests wurde jedoch festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit nach den Anforderungen BITV 2.0 als auch die Kriterien der Stufe AA der WCAG 2.1 gewährleistet. Die Bayerische Staatskanzlei arbeitet dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung ihrer Website zu verbessern.
Die nachstehenden Inhalte sind aktuell noch nicht barrierefrei:
Nicht-barrierefreie Inhalte stellen wir Ihnen auf Anfrage in einem barrierefreien Format zur Verfügung, beispielsweise Transkriptionen für Videos oder PDF-Dokumente.
Zuständig für Ihre Anfragen und für die Barrierefreiheit auf dem Landesportal der Bayerischen Staatsregierung unter www.bayern.de ist:
Bayerische Staatskanzlei
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80535 München
Telefon: 089 / 2165-0
Schreiben Sie uns, wenn
Bitte verwenden Sie für Ihre Anfrage das Kontaktformular Barriere melden oder senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail an online-redaktion@stk.bayern.de.
Auf dem Postweg richten Sie Ihr Anliegen an:
Bayerische Staatskanzlei
Referat Onlinekommunikation
Postfach 220011
80535 München
Erfahren Sie mehr zum Datenschutz auf dem Landesportal unter www.bayern.de.
Weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit finden Sie auf
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als zuständige Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.
Antrag online stellen: Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit
Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung
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Erfahren Sie mehr zum Datenschutz auf dem Landesportal unter www.bayern.de.