„Sprudelnde Steuereinnahmen verpflichten den Staat, das Geld bei den Bürgerinnen und Bürgern zu belassen und sie endlich bei der Steuer zu entlasten. Die Menschen wissen selbst am besten, die Mittel wirksam zu verwenden. Die Zeit zum Handeln ist da. Unser Ziel ist, dass die Bürgerinnen und Bürger mehr Netto vom Brutto haben. Wir wollen mit dem Abbau des Solidaritätszuschlags bereits 2019 beginnen. Es ist eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit, dass er noch in dieser Legislaturperiode des Bundes vollständig wegfällt. 30 Jahre nach der Deutschen Einheit hat er keine Berechtigung mehr“, stellte Finanzminister Albert Füracker bei der Vorstellung von bayerischen Initiativen im Steuerrecht am Mittwoch (5.9.) in München fest.
Der „Soli-Abbau-Plan“ von Finanzminister Füracker sieht den stufenweisen Abbau der Steuer vor. Bereits zum 1. Januar 2019 soll die Soli-Zahlpflicht für 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler ein Ende haben. Der im Koalitionsvertrag für 2021 vereinbarte Einstieg in den Soli-Abbau soll auf 2019 vorgezogen werden. Dies würde die Steuerzahler bereits um 9 Milliarden Euro jährlich entlasten. Zusätzlich soll es durch die Einführung einer Freigrenze von 9.000 Euro auch für kleine Kapitalgesellschaften eine Entlastung geben. In der zweiten Stufe soll ab 1. Januar 2020 der Soli-Satz von 5,5 auf 3 Prozent gesenkt werden. Dies bedeutet eine weitere Entlastung um 5 Milliarden Euro jährlich. Ab dem 1. Januar 2021 soll der Soli ganz entfallen – zusätzliches Entlastungsvolumen in der dritten Stufe 6,5 Milliarden Euro. „Mit diesem Konzept haben alle Bürger und Unternehmen eine klare Perspektive: Der Soli wird Geschichte“, hob Füracker hervor.
„Der internationale Steuerwettbewerb zwingt Deutschland dazu, durch eine niedrigere Steuerbelastung in Deutschland die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu sichern. Die Weichen müssen für Wachstum und Beschäftigung gestellt werden. Mit der Einführung einer Teilanrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer wollen wir die steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in Deutschland verbessern. Damit können wir gleichzeitig die Belastungswirkungen der substanzbesteuernden Elemente bei der Gewerbesteuer abmildern“, hob Füracker hervor. Der Handlungsbedarf in Deutschland besteht aufgrund der Senkung der Unternehmensteuersätze bei den wichtigsten Handelspartnern. So haben die USA ihre Bundeskörperschaftsteuer von 35 auf 21 Prozent gesenkt. Frankreich plant die Körperschaftsteuer auf 25 Prozent, Großbritannien auf 17 Prozent zu senken. In Deutschland beträgt dagegen die durchschnittliche Ertragsteuerbelastung von Kapitalgesellschaften knapp 30 Prozent, in den kreisfreien Städten sogar 31,5 Prozent. Damit ist im Vergleich mit anderen Industrienationen Deutschland innerhalb des letzten Jahrzehnts aus einer Position im Mittelfeld wieder in die Gruppe der Hochsteuerländer aufgerückt. Füracker weiter: „Wir können uns in Deutschland nicht darauf ausruhen, dass wir eine gute Konjunktur und Beschäftigung haben. Wer im internationalen Bereich weiter vorne mit dabei sein will, muss die Weichen richtig stellen. Das bedeutet: Die Unternehmenssteuerbelastung muss sinken!“
Angesichts der nach wie vor angespannten Wohnraumversorgung gerade in den wirtschaftlich starken Ballungsräumen will Bayern ein Potenzial von bundesweit 1,1 Millionen zusätzlicher Wohnungen heben. Dazu sollen Aufstockungen an bestehenden Gebäuden beschleunigt – d.h. linear über 10 Jahre, also mit 10 Prozent jährlich – steuerlich abgeschrieben werden können. Dieser Vorschlag hat auch den Vorteil, dass die Anschaffung von Grund und Boden entfällt und der Flächenverbrauch reduziert wird. Bund, Länder und Gemeinden kostet diese Förderung durchschnittlich jährlich 600 Millionen Euro.