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1. Kabinett beschließt Hilfsprogramm für frostgeschädigte Obst- und Weinbaubetriebe / Naturkatastrophe im April 2017 hat bis zu 60 Millionen Euro Schäden verursacht / Agrarminister Helmut Brunner: „Wir lassen die vor allem am Bodensee und in Franken schwer getroffenen Betriebe nicht allein“
1. Kabinett beschließt Hilfsprogramm für frostgeschädigte Obst- und Weinbaubetriebe / Naturkatastrophe im April 2017 hat bis zu 60 Millionen Euro Schäden verursacht / Agrarminister Helmut Brunner: „Wir lassen die vor allem am Bodensee und in Franken schwer getroffenen Betriebe nicht allein“
Der Ministerrat hat ein Hilfsprogramm für die bayerischen Obstbauern und Winzer beschlossen, bei denen die Fröste im April 2017 zu schweren Ertragseinbußen geführt haben. Nach frühlingshaften Temperaturen und einer verfrühten Blüte hatten zwei Kältenächte im Zeitraum 19. bis 21. April 2017 mit minus sieben Grad Celsius verheerende Schäden in den Obst- und Weinbaugebieten in Bayern, aber auch in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern angerichtet. Landwirtschaftsminister Helmut Brunner: „Im Zusammenspiel mit der verfrühten Obstblüte kommen die Frostnächte im April einer Naturkatastrophe gleich. Allein in Bayern rechnen wir auf rund 3.800 Hektar Anbaufläche mit Schäden von rund 60 Millionen Euro. Vor allem die Obstbauern und Winzer am Bodensee und in Franken sind stark betroffen. Beim Obst gab es trotz Vorkehrungen vielfach sogar Totalausfälle, beispielsweise bei Kirschen. In dieser oft existenzbedrohenden Notsituation lassen wir unsere Obstbauern und Winzer nicht alleine, zumal die Schäden auch nicht zu annehmbaren Bedingungen versicherbar gewesen wären.“
Das Hilfsprogramm sieht folgendes vor:
• Nachgewiesene Schäden werden bis zu maximal 50 Prozent ausgeglichen, der Höchstbetrag liegt bei 50.000 Euro.
• In besonderen Härtefällen, bei denen die Schäden über 100.000 Euro betragen, die Fortführung des Betriebs bedroht ist und ein Darlehen aufgenommen werden muss, werden auch die Schäden über 100.000 Euro zu 50 Prozent ausgeglichen. Die Zuwendung ist allerdings auf 150.000 Euro pro Antragsteller begrenzt.
• Insbesondere bei kleineren Betrieben, deren Existenz grundlegend gefährdet ist, kann der Entschädigungssatz auf bis zu 80 Prozent erhöht werden.
Voraussetzung ist in allen Fällen, dass aufgrund des Frosts die Ernteerträge mindestens 30 Prozent niedriger ausfallen als im mehrjährigen Schnitt der vorangegangenen Jahre.
2. Kabinett beschließt 9-Punkte-Agenda für weniger Bürokratie im Handwerk / Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber: „Zuviel Bürokratie durch Bundes- und EU-Gesetze erschweren praktische Arbeit / Staatsregierung setzt sich für gezielte Erleichterungen ein / Eigenverantwortung statt Gängelung“
Als Konsequenz aus einem Runden Tisch mit dem Bayerischen Handwerk hat die Staatsregierung eine 9-Punkte-Agenda für weniger Bürokratie auf den Weg gebracht. Der für Bürokratieabbau zuständige Leiter der Staatskanzlei Dr. Marcel Huber hatte das gemeinsame Projekt angestoßen. Huber: „Wenn man die Betroffenen nach Beispielen für unnötige Bürokratie fragt, erhält man eine lange Liste. Ganz maßgeblich sind es Bundes- und EU-Gesetze, die die praktische Arbeit handwerklicher und mittelständischer Betriebe erschweren. Wir stehen als Bayerische Staatsregierung für rechtliche Klarheit und Ordnung, aber wenden uns gegen Bevormundung und Gängelung. Das Bayerische Handwerk ist ein entscheidender Garant für Arbeitsplätze, Wohlstand und wirtschaftliches Wachstum. Wir brauchen Vorrang für Eigenverantwortung und Freiräume.“ Bayern greift die wichtigsten Anliegen des Handwerks zum Abbau überflüssiger Vorschriften gezielt auf. Dafür werden sich alle Ministerien in ihren jeweiligen Fachbereichen und Gremien stark machen – vor allem gegenüber Bund und EU. Huber betonte: „Ziel ist es, dass die vielen tausend Mittelständler und Handwerker in Bayern ihre volle Kraft in ihre Arbeit, Kreativität und Innovationen stecken können – und nicht in die Bürokratie. Wer sich für ein Handwerk entschieden hat, will nicht die Hälfte seiner Zeit mit Dokumentationsarbeit im Büro verbringen.“ Bayern hatte mit der Paragraphenbremse bereits deutschlandweit ein Exempel statuiert. Es gibt kein neues Gesetz, ohne dass ein anderes dafür gestrichen wird. „Der Freistaat zeigt, dass es geht. Was wir in unserem Land den Menschen erleichtern, dürfen Bund und EU ihnen nicht wieder doppelt aufbürden“, erklärte Huber entschieden.
Die 9-Punkte-Agenda enthält folgende konkrete Vorhaben:
1. Arbeits- und sozialrechtliche Schwellenwerte zu Betriebsgrößen überprüfen
Das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht kennt zahlreiche an die Betriebsgröße angelehnte Schwellenwerte (Kleinbetriebsregelungen), die sich in Höhe (Betriebsgröße 1-30 Beschäftigte) und Berechnung (z.B. Berücksichtigung von Teilzeitkräften und Auszubildenden) zum Teil deutlich unterscheiden.
Die Staatsregierung wird sich im Interesse einer Vereinfachung und Harmonisierung auf Bundesebene für eine Prüfung einsetzen, ob und inwiefern Veränderungen der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Schwellenwerte hinsichtlich Höhe und Berechnung angemessen sind.
2. Verbraucherrechte-Richtlinie der EU: Informationspflichten entbürokratisieren auf Grundlage des Leitbilds des mündigen Verbrauchers
Seit Juni 2014 gelten neue Regelungen im Verbraucherrecht, die auf EU-Vorgaben zurückgehen. Sie sehen u.a. weitgehende vorvertragliche Informationspflichten für Unternehmen vor. Zwar gelten für handwerkstypische Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten zum Teil erleichterte Anforderungen – allerdings nur für Aufträge bis 200 Euro.
Die Staatsregierung wird sich dafür einsetzen,
• den geltenden Schwellenwert bei Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten von 200 Euro anzuheben und damit der Lebenswirklichkeit im Hochlohnland Deutschland anzunähern.
• dass das Leitbild des mündigen Verbrauchers im Rahmen der laufenden EU-Konsultation zur Evaluierung der EU-Verbraucherrechterichtlinie für Deregulierungsmaßnahmen zur Grundlage erklärt wird.
3. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Konsequente 1:1-Umsetzung von EU-Recht bei Informationspflichten
Das seit 2016 geltende Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) schafft in Umsetzung einer EU-Richtlinie außergerichtliche Streitbeilegungsstellen. Den Betrieben werden hierzu umfangreiche vorvertragliche Informationspflichten auferlegt. Der deutsche Gesetzgeber verpflichtet über die EU-Vorgaben hinaus Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern, den Verbraucher auch über ihre fehlende Bereitschaft zur Teilnahme an einer Verbraucherschlichtung zu informieren.
Die Staatsregierung wird sich bundesstaatlich insbesondere dafür einsetzen, die EU-Richtlinie strikt 1:1 umzusetzen und eigene Gesetze entsprechend zu ändern.
4. Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer: Ausnahmegrenze für Handwerker auf 150 km erhöhen
Die bestehenden Aufzeichnungspflichten der Lenk-und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern sehen Ausnahmeregelungen für Handwerksbetriebe bei Fahrten in einem Umkreis bis 100 km um den Betriebsstandort vor. Die bisherige Grenze von 50 km hat die EU 2015 bereits auf 100 km verdoppelt.
Die Staatsregierung wird sich dafür einsetzen, die Ausnahmen von den Aufzeichnungspflichten für Handwerkerfahrten auf einen Umkreis von 150 km um den Betriebsstandort langfristig zu erweitern.
5. Sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfungen: Mehr Rechtssicherheit für Betriebe
Die Rentenversicherungsträger führen in jedem Betrieb spätestens alle vier Jahre eine stichprobenartige Betriebsprüfung über die ordnungsgemäße Meldung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge durch.
Die Staatsregierung wird sich für eine Überprüfung der 30-jährigen Verjährungsfrist für die Nachforderung von Beiträgen einsetzen.
6. Mindestlohn: Dokumentationspflichten deutlich entbürokratisieren
Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns wurde begleitet durch umfangreiche und in weiten Teilen bis heute bestehende Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten, die gerade kleinere Betriebe belasten.
Die Staatsregierung wird sich weiter dafür einsetzen, unnötige Bürokratie im Mindestlohngesetz und seinen Verordnungen abzubauen.
7. Arbeitsschutzgesetz: Verbesserte Information und Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung
Kleinere Betriebe unterliegen aufgrund europarechtlicher Vorgaben grundsätzlich denselben arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen wie Großbetriebe – auch bezüglich der umfangreichen arbeitsschutzrechtlichen Dokumentationspflichten.
Die Staatsregierung wird mit dem Handwerk Möglichkeiten des Freistaats zur Verbesserung der Information, Beratung und Unterstützung gerade kleinerer Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben identifizieren und umsetzen.
8. Steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten (digitale Vorhaltung) verkürzen und vereinfachen
Unternehmen müssen für mögliche Betriebsprüfungen steuerrechtlich relevante Unterlagen zehn Jahren lang aufbewahren. Dabei sind Unternehmen grundsätzlich verpflichtet, elektronisch vorhandene Daten über diesen Zeitraum auch maschinenlesbar zu halten.
Die Staatsregierung wird sich dafür einsetzen, die Anforderungen an die digitale Vorhaltung von Buchführungsunterlagen und Belegen zu reduzieren. Auch Handwerksbetriebe sollen die Kostenvorteile der immer kürzeren Produktzyklen der Hard- und Software tatsächlich nutzen können. Darüber hinaus wird sich die Staatsregierung in der nächsten Legislaturperiode auf Bundesebene für eine ergebnisoffene Prüfung der Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen für Buchführungsunterlagen einsetzen.
9. De-minimis-Förderung entbürokratisieren
Die De-minimis-Verordnung der EU stellt Bagatellbeihilfen für Unternehmen von der Anmeldepflicht bei der Europäischen Kommission frei. Es ist nach der Verordnung möglich, einem Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren 200.000 Euro in Summe zu gewähren. Alle in diesem Zeitraum erhaltenen De-minimis-Förderungen müssen addiert werden. Die Handwerkskammern, die Beratungsleistungen erbringen, sind von Bund und Ländern beauftragt, die De-minimis-Bescheinigung für die Handwerksbetriebe auszustellen.
Die Staatsregierung wird
• mit dem Handwerk weitere Möglichkeiten des Freistaats zur Verbesserung der Information, Beratung und Unterstützung gerade kleinerer Unternehmen bei der Umsetzung der bestehenden De-minimis-Verordnung identifizieren und umsetzen.
• sich beim Bund dafür einsetzen, die Beratungsförderung der Kammern nicht mehr als De-minimis-Förderung zu gestalten, sondern zum Beispiel die sog. Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung heranzuziehen.
3. Forderungen Bayerns zu Rettungsgassen, Ausweitung des Handy-Verbots am Steuer und Straftatbestand bei illegalen Autorennen am Freitag im Bundesrat / Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Deutliches Stopp-Signal gegen gedankenloses und gefährliches Verhalten im Straßenverkehr / Freie Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge und Hände weg vom Handy“
Zu den Forderungen und Anliegen Bayerns zur Verschärfung von Sanktionen beim Nichtbilden von Rettungsgassen, zur Ausweitung des Handy-Verbots am Steuer und dem neuen Straftatbestand bei illegalen Autorennen, die am Freitag im Bundesrat beraten werden, erklärte Bundesratsminister Dr. Marcel Huber heute im Kabinett: „Diese Forderungen liegen uns sehr am Herzen. Insbesondere Rettungsfahrzeuge müssen reibungslos arbeiten können, denn bei Unfällen zählt oft jede Sekunde. Wer die Zufahrt zum Unfallort blockiert, gefährdet möglicherweise sogar Leben. Die höheren Bußgelder bis hin zum Fahrverbot sind ein deutliches Stopp-Signal gegen gedankenloses und gefährliches Verhalten im Straßenverkehr.”
Der Minister begrüßte zudem die Anpassung des Handy-Verbots am Steuer an die technische Entwicklung: „Die Botschaft ist eindeutig: Hände weg vom Handy und anderen technischen Geräten während der Fahrt. Die unerlaubte Benutzung von Smartphones, Tablets, E-Book-Reader und Navigationsgeräten am Steuer beeinträchtigt massiv die Verkehrssicherheit. Schon ein kurzer Moment der Unachtsamkeit am Steuer kann schwerste Folgen haben.”
Zukünftig droht bei der Blockade von Rettungsgassen ein Bußgeld von bis zu 320 Euro, gegebenenfalls verbunden mit einem einmonatigen Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg. Elektronische Geräte sollen während der Fahrt nur noch dann verwendet werden dürfen, wenn sie fest installiert sind und sich der Fahrer bei ihrer Nutzung höchstens kurz vom Verkehrsgeschehen abwendet. Das Bußgeld für Verstöße soll auf mindestens 100 Euro erhöht werden, gegebenenfalls verbunden mit einem Fahrverbot.
Bei illegalen Kfz-Rennen sieht das geltende Recht bislang lediglich eine Sanktionierung als Ordnungswidrigkeit vor (Geldbuße und ein Monat Führerscheinentzug). Jetzt soll für die Teilnahme an und Organisation von solchen Rennen ein eigener Straftatbestand mit einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren, in besonders schweren Fällen von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis eingeführt werden. Staatsminister Dr. Huber: „Immer wieder wird der öffentliche Straßenverkehr als Austragungsort für Autorennen missbraucht. Dabei riskieren die Raser nicht nur ihr Leben, sondern das zahlreicher Unbeteiligter. Solch tollkühnes Verhalten soll künftig mit harten Strafen geahndet werden können. Zusätzlich kann den Rasern ihr Kraftfahrzeug und damit das womöglich lebensbedrohliche ‚Spielzeug‘ weggenommen werden. Das wird die potentiellen Täter hoffentlich zusätzlich zum Umdenken veranlassen.”